Ihre Energieberatung für Bremen und Umland
Mit uns verschenken Sie kein Fördergeld.
Wir lotsen Sie durch den Förder-Dschungel und begleiten Sie vom Antrag bis zur Auszahlung.
- Kostenloses Erstgespräch
- Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden
- Eigenes Ingenieur-Team vor Ort

Volker König
Energieeffizienz-Experte
Förderprogramme und Institutionen, auf die sich unsere Beratung stützt


Warum Powersystems
Ein Ansprechpartner von der Analyse bis zur Förderzusage.
Unabhängig. Keine Bindung an Hersteller oder Anbieter. Wir beraten ausschließlich in Ihrem Interesse.
Zertifiziert. Zertifizierter Energieberater: Voraussetzung, um Ihre Förderanträge stellen zu können.
Vor Ort. Eigenes Ingenieur-Team, persönlich in Bremen und Umland.
Was Kunden sagen
5,0 von 5 bei 4 Google-Bewertungen
„Ein sehr höfliches und kompetentes Team. Alle Kollegen haben sich uns gegenüber immer nett und freundlich verhalten. Die Arbeiten wurden sehr schnell erledigt!“
Leistungen
Zertifizierte Energieberatung — komplett
Wir nehmen Ihr Gebäude vollständig auf und gliedern die Sanierung in 2 bis 5 aufeinander aufbauende Maßnahmenpakete. Der Fahrplan gilt bis zu 15 Jahre; wann Sie welches Paket umsetzen, entscheiden Sie.
Mehr erfahrenWarum jetzt handeln
Sie müssen das nicht durchblicken. Wir schon.

Sie schöpfen nicht aus, was Ihnen zusteht
Die meisten Eigentümer kennen nur einen Teil der Arbeiten, die gefördert werden. Die Nebenarbeiten rund um eine Maßnahme und die fachliche Baubegleitung fallen regelmäßig unter den Tisch.
Wir gehen Ihr Vorhaben Maßnahme für Maßnahme durch und prüfen, was davon förderfähig ist.
Den Antrag können Sie nicht selbst stellen
Für BAFA- und KfW-Anträge ist ein zertifizierter Energieberater Voraussetzung. Ohne ihn gibt es keine Möglichkeit, den Antrag überhaupt einzureichen.
Wir stellen den Antrag für Sie.
Ohne Fahrplan bleibt es bei der Grundförderung
Ein Sanierungsfahrplan ist keine Pflicht — die Grundförderung bekommen Sie auch ohne ihn. Bei größeren Vorhaben lassen Sie ohne ihn aber Geld liegen.
Wir rechnen Ihnen vor, ab welchem Umfang sich der Fahrplan für Sie lohnt.
Beim Verkauf fehlt plötzlich ein Dokument
Beim Verkauf und bei der Vermietung ist der Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben. Wer ihn erst besorgt, wenn der Termin steht, verliert Zeit.
Verbrauchs- oder Bedarfsausweis, kurzfristig erstellt.
Förder-Rechner
Starten Sie jetzt — kostenlos, unverbindlich und in 2 Minuten
4 Fragen zu Ihrem Gebäude, dann melden wir uns persönlich.
Jetzt noch Förderung für 2026 sichern.
Um welches Gebäude geht es?
So arbeiten wir
Von der ersten Frage bis zur Auszahlung
- 01
Kostenloses Erstgespräch
Wir hören zu und Sie erhalten eine erste Einschätzung.
- 02
Vor-Ort-Analyse und Sanierungsfahrplan
Ein Energieberater nimmt Ihr Gebäude auf. Sie bekommen Ihren Fahrplan mit Umsetzungshilfe: Fenster, Dämmung, Heizungsoptimierung, sommerlicher Wärmeschutz — in der Reihenfolge, die für Ihr Haus sinnvoll ist.
- 03
Förderantrag und Auszahlung
Wir prüfen die Fördervoraussetzungen und stellen die Anträge. Entscheidend ist der Vertrag mit Ihrem Handwerker: Er muss vor dem Antrag vorliegen und eine Förderbedingung enthalten. Fehlt sie, gilt schon die Unterschrift als Beginn des Vorhabens — und dafür gibt es keine Förderung mehr.
Wie das Antragsverfahren im Einzelnen läuft, steht auf der Fördermittelberatung.
Für wen wir arbeiten
Vier Wege zu uns — einer passt zu Ihnen
Hauseigentümer
Ihr individueller Sanierungsfahrplan für Ihr Haus: von der Bestandsaufnahme bis zur Förderzusage.
WEG & Verwaltung
Energieausweise und Sanierungskonzepte für Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen.
Gewerbe
Energieberatungsbericht und Energieaudit für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 & DIN EN 16247.
Handwerkspartner
Fachliche Abstimmung bei Sanierungsmaßnahmen. Ein Ansprechpartner für Energieberatung und Förderanträge.
Häufige Fragen
Was Sie vor der Entscheidung wissen sollten
Lohnt sich eine energetische Sanierung überhaupt?
Über die eingesparte Energie allein rechnet sich nicht jede Maßnahme schnell, das stimmt. Die Rechnung sieht anders aus, sobald Sie die Instandhaltung einbeziehen: Dach, Fassade, Fenster und Heizung werden ohnehin irgendwann fällig, und dann ist der energetische Aufpreis auf diese Sowieso-Kosten vergleichsweise klein. Genau dafür ist der Sanierungsfahrplan da. Er taktet die Maßnahmen so, dass jede zum richtigen Zeitpunkt kommt, auf der vorherigen aufbaut und die Förderung mitnimmt; was das für Ihr Gebäude heißt, rechnen wir vor Ort durch.
Muss ich mein Haus jetzt sanieren, weil das Gesetz es verlangt?
Nein. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das im Juli 2026 an die Stelle des Gebäudeenergiegesetzes getreten ist, enthält keine Pflicht, ein bestehendes Ein- oder Zweifamilienhaus energetisch zu sanieren; auch die europäische Gebäuderichtlinie nimmt die Staaten in die Pflicht, nicht einzelne Eigentümer. Vorgaben gibt es an anderer Stelle, etwa beim Energieausweis für Verkauf und Vermietung oder beim Heizungstausch. Der bessere Grund zu sanieren ist deshalb nicht das Gesetz, sondern Ihr Gebäude: Was ohnehin fällig wird, sollte in der richtigen Reihenfolge und mit Förderung passieren.
Brauche ich einen Sanierungsfahrplan (iSFP), um Förderung zu bekommen?
Nein. Die BAFA-Grundförderung von 15 % bekommen Sie auch ohne Sanierungsfahrplan. Mit ihm kommen zwei Dinge dazu, und das zweite wiegt schwerer: 5 % mehr auf den Teil der Kosten oberhalb der Mindestsumme — und eine Verdopplung der Grenze, bis zu der überhaupt gefördert wird. Bei größeren Vorhaben entscheidet deshalb nicht der Prozentsatz, sondern wie viel Ihrer Kosten in die Förderung fällt. Dazu kommt die Reihenfolge: Der Fahrplan gilt bis zu 15 Jahre. Konkret: Gefördert werden Ausgaben bis 30.000 € für die erste Wohneinheit — mit Sanierungsfahrplan verdoppelt sich diese Grenze auf 60.000 €. Der Bonus selbst setzt voraus, dass mindestens 30.000 € investiert werden, und gilt nur für den Teil darüber.
Welche Förderprogramme gibt es, und in welcher Reihenfolge?
Für Wohngebäude in dieser Reihenfolge: die BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik, das KfW-Programm 261 für die Sanierung zum Effizienzhaus und die KfW-Heizungsförderung 458. Welche Programme für Ihr Vorhaben greifen und wie sie zusammenspielen, ergibt sich aus dem Sanierungsfahrplan. Für Nichtwohngebäude gelten eigene Programme.
Läuft die Förderung bald aus, oder sollte ich auf bessere Bedingungen warten?
Ein festes Enddatum haben die aktuellen Programme nicht. Ein Grund zu warten ist das trotzdem nicht: Förderbedingungen ändern sich, zuletzt im Juli 2026 zulasten des iSFP-Bonus, und wer eine Maßnahme ohne vorherigen Antrag umsetzt, kann die Förderung nicht nachträglich beantragen. Unser Rat deshalb: Jetzt noch Förderung für 2026 sichern.
Wie läuft das ab, bis das Geld ausgezahlt wird?
In drei Schritten: Erstgespräch, Vor-Ort-Aufnahme mit Sanierungsfahrplan, Förderantrag samt der technischen Nachweise. Den Zuschuss zahlt die Behörde am Ende direkt an Sie aus, nicht an uns. Ausgezahlt wird, sobald wir nach den Arbeiten nachgewiesen haben, dass alles wie geplant gebaut wurde.
Darf ich schon Handwerker beauftragen, bevor der Förderbescheid da ist?
Angebote einholen dürfen Sie jederzeit. Wann und in welcher Form Sie den Auftrag erteilen, stimmen wir vorher mit Ihnen ab, denn die BAFA knüpft die Förderfähigkeit nicht an den Baubeginn, sondern an den Zeitpunkt und die Gestaltung des Vertrags mit dem Fachbetrieb. Diese Abstimmung gehört zu unserer Begleitung — damit kein Zuschuss an einer zu frühen Unterschrift scheitert. Konkret heißt das: Sie nehmen das Angebot an, bevor wir den Antrag stellen — aber mit einer Klausel, die den Vertrag an die Förderzusage bindet, und mit dem voraussichtlichen Umsetzungstermin. Genau dieser Vertrag muss bei der Antragstellung vorliegen. Fehlt die Klausel, gilt schon die Unterschrift als Beginn des Vorhabens, und für diese Maßnahme gibt es keine Förderung mehr. Planung und Beratung dürfen Sie vorher beauftragen; sie gelten für die Maßnahme selbst nicht als Vorhabenbeginn.
Was passiert, wenn der Förderantrag abgelehnt wird?
Über den Antrag entscheidet die Behörde, nicht wir. Deshalb prüfen wir vor der Einreichung, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, und reichen erst dann ein. Kommt dennoch ein ablehnender Bescheid, gehen wir die Begründung gemeinsam mit Ihnen durch und klären, ob eine Korrektur oder ein neuer Antrag möglich ist. Ob und in welcher Höhe gefördert wird, entscheidet allein die Förderstelle — das kann niemand garantieren. Was wir zusagen: Für Fehler, die wir zu vertreten haben, haften wir. So steht es in unseren AGB.
Was kostet die Beratung?
Ihr Eigenanteil liegt bei rund 1.000 €. Der individuelle Sanierungsfahrplan kostet 1.650 € (bis 2 Wohneinheiten, danach Staffelpreise); die BAFA übernimmt 50 % des Beratungshonorars, in diesem Fall bis zu 650 €. Diesen Zuschuss beantragen wir mit, ausgezahlt wird er direkt an Sie.
Was passiert im Erstgespräch, und was kostet es?
Nichts, das Erstgespräch ist kostenlos. Wir hören zu, klären Gebäude, Vorhaben und Zeitplan und geben Ihnen eine erste Einschätzung, welche Förderung infrage kommt und was der Sanierungsfahrplan in Ihrem Fall kostet. Danach entscheiden Sie in Ruhe.
Was unterscheidet Sie von Online-Anbietern und kostenlosen Beratungsangeboten?
Wir sind ein eigenes Ingenieur-Team mit Büro in der Bremer Wachtstraße: Sie werden nicht an einen Partner in einer anderen Stadt vermittelt, und Ihr Gebäude nehmen wir persönlich vor Ort auf. Eine kostenlose Orientierungsberatung ist ein guter erster Schritt; wir gehen den Schritt danach — förderfähiger Sanierungsfahrplan, Förderantrag und Begleitung bis zur Auszahlung.
Ich bin Vermieter oder Teil einer Eigentümergemeinschaft — gilt das auch für mich?
Ja. Wir beraten Eigentümer unabhängig von der Zahl der Wohneinheiten; ab drei Wohneinheiten gelten für den Sanierungsfahrplan Staffelpreise, die wir im Erstgespräch nennen, und der BAFA-Zuschuss aufs Beratungshonorar steigt auf bis zu 850 € (ab 3 Wohneinheiten). Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft erläutern wir die Ergebnisse auf Wunsch in der Eigentümerversammlung; häufig beauftragen uns Verwaltung oder Beirat. Für diese Erläuterung in der Eigentümerversammlung gewährt die BAFA einer Eigentümergemeinschaft zusätzlich einmalig 250 €.
Brauche ich beim Verkauf oder bei der Vermietung einen Energieausweis?
Ja. Bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing ist ein gültiger Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben; fehlt er, droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 €. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz werden die Effizienzklassen zudem auf die neue Skala A bis G umgestellt. Wir erstellen Verbrauchs- und Bedarfsausweise nach DIN V 18599 für Wohn- und Nichtwohngebäude.
Gilt das auch für Gewerbe und Nichtwohngebäude?
Ja, mit eigenen Instrumenten. Für Nichtwohngebäude erstellen wir den Energieberatungsbericht nach DIN V 18599, das förderfähige Sanierungskonzept für Gewerbeobjekte, und das Energieaudit nach DIN EN 16247, das für bestimmte Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Förderprogramme unterscheiden sich von denen für Wohngebäude, und einen iSFP-Bonus gibt es hier nicht; das Beratungshonorar bezuschusst die BAFA auch hier zu 50 %.
Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns, wir melden uns am nächsten Werktag. Über ein Wort gestolpert? Das Glossar erklärt die Begriffe.
